Um unseren Gästen einen "stuuftastischen" Urlaub zu gewährleisten, haben wir ein paar Regeln und Übereinkünfte festzulegen. Auf dieser Seite haben wir die Regeln für den Campingplatz festgeschrieben. Wenn Sie diesen Regeln nicht Folge leisten, darf einer unserer Mitarbeiter Sie darauf ansprechen. Wenn die Beeinträchtigung anhält und die Regeln nicht eingehalten werden, kann dies einen Grund darstellen, Sie unverzüglich ohne Entschädigung unseres Parks zu verweisen. Die HISWA/RECRON-Bedingungen gelten für jede Buchung. Sie können die HISWA/RECRON-Bedingungen hier herunterladen. Die HISWA/RECRON-Bedingungen für Mietunterkünfte können hier heruntergeladen werden. Die Bedingungen können sich ändern oder Tippfehler enthalten. Falls Sie Fragen zu den Regeln haben, können Sie sich an uns wenden.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen hängen von der Buchung ab. Buchen Sie einen Aufenthalt, der erst in fünf Monaten oder später beginnen wird? Dann dürfen Sie die Zahlung in drei Raten aufteilen. Die erste Rate beträgt 40% des Gesamtpreises und muss innerhalb von 3 Tagen nach der Buchung bezahlt werden. Die zweite Rate in Höhe von 35% muss bis spätestens 153 Tage (ca. 5 Monate) vor der Ankunft bezahlt werden. Die dritte Rate muss bis 42 Tage (6 Wochen) vor Ankunft bezahlt werden. Wichtig: Bei Beträgen von unter 100 Euro akzeptieren wir keine Ratenzahlung.
Beispiele:
Die An- und Abreisezeiten gelten wie in der Buchungsbestätigung genannt. Es ist nicht möglich, am Anreisetag zu früherer Zeit anzukommen oder am Abreisetag zu späterer Zeit abzureisen. außerhalb der Schulferien prüfen wir gerne mögliche Optionen für unsere Camper. Bei An- und Abreise ist es möglich, ein zusätzliches Auto auf das Gelände zu fahren, Sie können dies an der Rezeption melden. Wir bitten Sie, das Auto schnellstmöglich auszuladen und auf einem der Parkplätze abzustellen, siehe hier wo sich die Parkplätze befinden.
Um allen Gästen einen schönen Urlaub zu bieten, ist der Gebrauch und/oder Besitz von Drogen und/oder exzessiver Alkoholkonsum auf dem Campingplatz sind verboten. Sich in diskriminierender Sprache zu äußern oder andere mit Absicht aufgrund deren religiöser oder politischer Überzeugungen zu beleidigen, Eigentümer, Angestellte oder andere Gäste zu misshandeln, Menschen sowie Eigentum des Campingplatzes in Gefahr zu bringen ist ebenfalls untersagt. All dies kann die unverzügliche und entschädigungslose Verweisung vom Campingplatz begründen.
Ja, natürlich! Wir haben ein dauerhaftes Animationsprogramm mit spaßigen Unternehmungen für alle Kinder bis 11 jahre. Außerhalb der Wochenenden und der Schulferien werden meist Aktivitäten für die Jüngsten bis zum Alter von fünf Jahren veranstaltet. Natürlich sind das Indoor-Spielplats und das hallenbad täglich geöffnet und stehen unseren Gästen kostenlos zur Verfügung. Eine Teilnahme an den Aktivitäten unseres Animationsteams erfolgt ganz auf eigenes Risiko. Das Animationsprogramm gilt wie online angekündigt.
* Unsere aktuellen Öffnungszeiten finden Sie hier.
Wenn Sie eine Buchung vornehmen, können Sie eine Stornoversicherung abschließen. Die Stornoversicherung muss unmittelbar während des Buchungsvorgangs erworben werden, sofern Sie nicht bereits anderweitig über eine dauerhafte Reiserücktrittsversicherung verfügen. Falls tatsächlich eine Stornierung mit Rückzahlung des bezahlten Betrages eintritt, wird gemäß der Bedingungen der Stornoversicherung verfahren. Falls Sie keine Stornoversicherung abgeschlossen haben, die Buchung aber dennoch stornieren möchten, so erfolgt dies zu den Bedingungen des Branchenverbandes HISWA/RECRON.
Es ist möglich, ein Auto oder Motorrad am Stellplatz/Unterkunft zu parken. (sofern es sich nicht um einen autofreien Platz handelt; in diesem Fall darf ein Fahrzeug kostenfrei auf dem Parkplatz P1 (Der Rasen) abgestellt werden). Bei Unterkünften für mehr als 6 Personen bieten wir auch die Möglichkeit, 2 Autos auf dem platz zu parken. Wenn Sie mit einem zusätzlichen Pkw oder Motorrad anreisen, muss dieses zum gültigen Tarif auf dem Parkplatz abgestellt werden. Motorroller und Mopeds sind auf dem Gelände nicht gestattet. Es ist nicht gestattet, das Fahrzeug an einem nicht gepachtetenStellplatz zu parken. Weitere Fahrzeuge können natürlich auch kostenlos auf Parkplatz 2 (P2) abgestellt werden.
Das Grillen ist erlaubt, sofern für mögliche Unfälle ein Eimer mit Wasser vorhanden ist und sich die anderen Gäste vom Grillen nicht gestört fühlen. Das Feuer zum Grillen darf nicht unmittelbar auf dem Boden entzündet werden. Feuergruben sind auf dem Gelände nicht erlaubt. Falls längere Zeit (extrem) heißes Wetter herrscht, dürfen wir Sie davon in Kenntnis setzen, dass Kohlenfeuer vorübergehend nicht gestattet sind.
Zur Sicherheit unserer Gäste und Mitarbeiter sind an mehreren Orten auf unserem Gelände Überwachungskameras installiert. Das Bildmaterial wird ausschließlich verwendet, wenn dies im Schadensfall erforderlich ist.
Natürlich ist es möglich, während Ihres Aufenthalts Gäste zu empfangen! Diese müssen jedoch an unserer Rezeption gemeldet werden und es gilt unser aktueller Tarif. In Notfällen sind wir verpflichtet, die Anzahl der Gäste zu registrieren. Die Besuchergebühr ist an unserer Rezeption zu entrichten. Unsere Campinggäste sind für ihre Besucher (und die Bezahlung) verantwortlich. Der Besucher hat das Anwesen bis 22:00 Uhr zu verlassen.Haustiere des Besuchs sind nur auf den dafür zugelassenen Feldern erlaubt. Besucher können den Innen- und Außenpool gegen eine zusätzliche Gebühr nutzen.
Das Aufladen Ihres Elektroautos ist an der ausgewiesenen Ladestation auf Parkplatz 1 (P1.) Es ist nicht erlaubt, Elektroautos auf einem Campingplatz oder in einer Unterkunft aufzuladen.
Natürlich können Sie das Stuufeiland auch mit dem Fahrrad oder Go-Kart erkunden. Diese Fahrzeuge sind nur auf unserem Stuufplein nicht erlaubt, Sie können sie auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abstellen. Elektrofahrzeuge wie Oxboards, Elektroroller, Drohnen und Elektroskateboards sind in unserem Park zur Sicherheit unserer Gäste und Mitarbeiter nicht gestattet.
Wir haben einige Felder, auf denen Hunde mehr als willkommen sind. Für einen Urlaub mit Ihrem Haustier gibt es jedoch ein paar Voraussetzungen.
Natürlich können Sie während Ihres Aufenthaltes Gäste empfangen, sofern die zulässige Personenzahl pro Stellplatz/ Unterkunft eingehalten wird. Ein Aufenthalt bei uns gilt nur für die bei der Buchung angemeldeten Personen. Aufgrund möglicher Schadensfälle müssen sich sämtliche Gäste im Voraus beim Empfang registrieren. Unsere Campinggäste sind für ihre Untermieter (Und die Bezahlung) verantwortlich.
Sie können Ihren Müll im Umweltstraße bei der Schranke abgeben. Wir bitten Sie darum, Restmüll, Papier und Glas zu trennen und in die entsprechenden Behälter zu entsorgen.
Die Nachtruhe fängt abends an um 23:00 Uhr. Sie dauert bis 07:00 Uhr am nächsten Morgen. Während dieser Zeit muss es auf den Parzellen völlig ruhig sein. Zum Wohl unserer Gäste darf ein Nachtwächter anwesend sein, um dies zu überprüfen. Nach 22:00 Uhr dürfen Sie das Gelände nicht mehr mit einem Fahrzeug befahren.
Solange nicht ausdrücklich anderes vermerkt ist, gilt für alle Gebäude, Einrichtungen und Mietunterkünfte ein Rauchverbot. Im Außenbereich können die dafür vorgesehenen Aschenbecher/Raucherstangen benutzt werden. Das Rauchen ist im gesamten Hallen- und Freibad verboten.
Nur Gutscheine, die von "De Zandstuve" herausgegeben worden sind, sind zulässig. Gutscheine werden per E-Mail verschickt und ausdrücklich an die E-Mail-Adresse gerichtet, die für die Buchung verwendet wurde. Gutscheine können weder gegen Bargeld eingetauscht noch übertragen werden.
Die Benutzung des Schwimmbades ist für unsere registrierten Gäste kostenlos; die Eintrittskarten sind personalisiert. Falls auch Tagesbesucher das Schwimmbad und das Spielschloss zu benutzen wünschen, werden wir eine Gebühr erheben (während der Ferienzeiten kann es vorkommen, dass Tagesbesuchern die Nutzung des Schwimmbades nicht gestattet wird). Bälle, Luftmatratzen usw. sind im Schwimmbad nicht erlaubt. Im Schwimmbad findet eine zwar nicht durchgehende, aber begrenzte Überwachung statt.
Zur Sicherheit der Kinder und aller Gäste und Mitarbeiter halten wir eine Maximalgeschwindigkeit ein. Die zulässige Maximalgeschwindigkeit auf dem ganzen Gelände beträgt 5 km/h.
Das Aufstellen eines eigenen (Kleinkinder-)schwimmbäder auf dem Stellplatz/der Unterkunft ist erlaubt, allerdings gibt es dafür einige Bedingungen.
Falls Sie sich an diese Regeln nicht halten, darf einer unserer Mitarbeiter Sie darauf ansprechen. Diese Bedingungen können sich ändern oder Tippfehler enthalten.
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